Tollwut bei Hunden
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Tollwut beim Hund ist eine durch das Rabiesvirus ausgelöste, immer tödlich verlaufende Virusinfektion des zentralen Nervensystems, die als Zoonose auch für den Menschen lebensbedrohlich ist. In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt die klassische terrestrische Tollwut bei Wildtieren seit Jahren als getilgt, das Restrisiko liegt bei importierten Hunden aus dem Ausland, bei Reisen in nicht freie Länder und bei seltenen Fällen der Fledermaustollwut. Trotzdem bleibt der Impfschutz Pflicht, sobald du mit deinem Hund über die Grenze willst, denn ohne gültigen Tollwutnachweis im EU-Heimtierausweis verweigern Behörden die Einreise und drohen Quarantäne oder Rückführung. Dieser Ratgeber erklärt dir die Erregerbiologie, das Übertragungsrisiko in der DACH-Region, das aktuelle Impfschema, das Vorgehen nach einem Biss durch ein verdächtiges Tier und die rechtlichen Pflichten in Österreich. Der Inhalt ist tierärztlich überprüft.
Auf einen Blick
Tollwut beim Hund verläuft nach Ausbruch zu hundert Prozent tödlich, eine Therapie existiert nicht. Österreich, Deutschland und die Schweiz gelten bei der klassischen terrestrischen Tollwut als frei, das Risiko liegt bei Importen, Auslandsreisen und Fledermausbissen. Die Impfung ist für Reisen rechtlich vorgeschrieben, frühestens ab der zwölften Lebenswoche, gültig wird sie einundzwanzig Tage nach Erstimpfung. Nach einem Biss durch ein tollwutverdächtiges Tier zählt jede Stunde, kontaktiere sofort Tierärztin und Amt.
Was ist Tollwut und wie gefährlich ist sie?
Tollwut wird durch das Rabiesvirus aus der Familie der Rhabdoviridae verursacht, ein neurotropes Virus, das sich entlang von Nervenbahnen vom Bissort zum Rückenmark und ins Gehirn ausbreitet. Sobald klinische Symptome auftreten, verläuft die Infektion sowohl beim Hund als auch beim Menschen ausnahmslos tödlich, eine wirksame Therapie nach Krankheitsausbruch existiert nicht. Genau das macht Tollwut zu einer der gefürchtetsten Zoonosen weltweit, mit nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation rund neunundfünfzigtausend menschlichen Todesfällen pro Jahr, vor allem in Asien und Afrika.
Die Inkubationszeit liegt beim Hund typischerweise zwischen zwei Wochen und vier Monaten, in seltenen Einzelfällen auch deutlich länger. Sie hängt vor allem vom Bissort ab, denn je näher der Biss am zentralen Nervensystem sitzt, desto schneller erreicht das Virus Rückenmark und Gehirn. Ein Biss in den Kopf, in den Nacken oder in eine stark nervenversorgte Pfote führt schneller zum Ausbruch als ein Biss in den Schwanz oder die hintere Gliedmaße. Während dieser Inkubationszeit zeigt der infizierte Hund keine Symptome, kann das Virus aber bereits in den letzten Tagen vor Symptombeginn über den Speichel ausscheiden und so auf Mensch und Tier übertragen.
Klinisch verläuft die Erkrankung in drei Phasen, die fließend ineinander übergehen. In der Prodromalphase über zwei bis drei Tage zeigt der Hund Wesensveränderungen, ein sonst freundlicher Hund wird scheu, ein scheuer Hund wird zutraulich, dazu kommen leichtes Fieber, Pupillenveränderungen und ein Lecken am Bissort. In der Erregungsphase, der klassischen rasenden Wut, kommt es zu unkontrollierter Aggression, Beißzwang gegen Artgenossen, Menschen und Gegenstände, gesteigertem Speichelfluss und veränderter Vokalisation. In der Lähmungsphase, der stillen Wut, fallen Schluckmuskulatur und Atemmuskulatur aus, der Hund verstirbt unter Atemlähmung meist binnen weniger Tage nach Symptombeginn.

Wie ist die aktuelle Tollwutsituation in der DACH-Region?
Österreich gilt seit dem Jahr zweitausendacht offiziell als frei von klassischer terrestrischer Tollwut, also der durch Füchse, Marder und andere Wildtiere übertragenen Form. Diesem Status ging eine über drei Jahrzehnte konsequent durchgeführte orale Köderimpfung der Fuchspopulation voraus, ein Erfolg, der heute selbstverständlich wirkt, in den achtziger Jahren aber alles andere als gesichert war. Auch Deutschland und die Schweiz sind frei, in der gesamten EU sind heute nur noch wenige osteuropäische Mitgliedstaaten und einige Drittstaaten an den Grenzen Träger der Wildtollwut.
Das praktische Risiko in Österreich, Deutschland und der Schweiz konzentriert sich auf drei Konstellationen. Erstens illegal oder unkontrolliert importierte Welpen aus Rumänien, Bulgarien, der Türkei oder anderen Risikoländern, oft über fragwürdige Online-Inserate verkauft, ohne gültige Impfung und ohne EU-Heimtierausweis. Zweitens Reisen mit dem eigenen Hund in nicht freie Länder, wo der Kontakt zu Streunern oder Wildtieren das Risiko trägt. Drittens die Fledermaustollwut, eine eigene Variante des Lyssavirus, die bei einzelnen heimischen Fledermausarten nachgewiesen ist und durch Bisse oder Schleimhautkontakt auch auf Hund und Mensch übertragbar wäre.
Auch wenn das absolute Risiko in der DACH-Region statistisch gering ist, sind die Konsequenzen einer Infektion so katastrophal, dass keine Praxis und keine Behörde bereit ist, ein Restrisiko zu tragen. Deshalb sind die Kontrollen an den Grenzen streng, deshalb verlangen Pensionen, Hundeschulen und Tierheime einen gültigen Impfnachweis, und deshalb empfehlen die Veterinärbehörden trotz Tilgungsstatus eine Aufrechterhaltung der Impfung bei allen reisenden Hunden und allen Hunden mit Wildtierkontakt. Eine wohnortnahe Praxis findest du über unseren Tierarzt-Finder, in der Hauptstadt hilft die Tierarztsuche Wien.
Wie wird mein Hund gegen Tollwut geimpft?
Die Tollwutimpfung ist beim Hund eine inaktivierte Vakzine, also kein Lebendimpfstoff, und gilt als sehr sicher. Frühester Impfzeitpunkt ist die zwölfte Lebenswoche, weil davor die maternalen Antikörper die Impfantwort blockieren würden. Die Erstimpfung wird einundzwanzig Tage nach Verabreichung rechtlich gültig, vorher darf der Hund nicht ins Ausland reisen. Diese dreiundzwanzig-Tage-Wartezeit musst du unbedingt einplanen, wenn ein Urlaub bevorsteht.
Die Wiederholungsintervalle hängen vom verwendeten Impfstoff ab. Moderne Tollwutimpfstoffe sind in Österreich, Deutschland und der Schweiz für eine Wirkdauer von drei Jahren zugelassen, einzelne Präparate sind sogar auf vier Jahre geprüft. Die Tierärztin trägt im EU-Heimtierausweis das Datum der Impfung, das Präparat, die Chargennummer und das nächste Impfdatum ein. Manche Drittstaaten und manche Einreisebestimmungen verlangen eine jährliche Auffrischung, deshalb prüfst du vor Auslandsreisen die jeweils aktuellen Regeln des Reiselandes.
Die Verträglichkeit der Tollwutimpfung ist gut, leichte Reaktionen wie eine schmerzhafte Schwellung an der Injektionsstelle, einen Tag Mattigkeit oder leicht erhöhte Temperatur sind normal und klingen binnen achtundvierzig Stunden ab. Schwere allergische Reaktionen wie Gesichtsschwellung, Erbrechen oder Kreislaufzeichen sind selten und gehören sofort tierärztlich versorgt. Die Impfung ist Bestandteil der jährlichen Vorsorgekontrolle, die parallel mit Auskultation, Zahn- und Gewichtskontrolle und je nach Region weiteren Reiseimpfungen wie Leishmaniose oder Borreliose kombiniert wird.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei Reisen und Grenzübertritten?
Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung über die Verbringung von Heimtieren, die einen einheitlichen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip zur Identifikation und eine gültige Tollwutimpfung vorschreibt. Der Mikrochip muss vor oder spätestens zeitgleich mit der Tollwutimpfung gesetzt sein, eine spätere Implantation entwertet die vorherige Impfung. Die Impfung wird einundzwanzig Tage nach Verabreichung gültig, ohne diese Wartezeit ist die Einreise an EU-Binnengrenzen formal unzulässig.
Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU verlangt die Verordnung zusätzlich einen Tollwut-Antikörpertest aus einem zugelassenen Labor, der mindestens dreißig Tage nach der letzten Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgt sein muss. Diese Drei-Monats-Wartezeit ist nicht verkürzbar, deshalb planen Hundebesitzer eine Auslandsadoption oder einen längeren Aufenthalt in einem Drittland mindestens sechs Monate im Voraus. Der EU-Heimtierausweis wird in Österreich von zugelassenen Tierärztinnen ausgestellt, in vielen Fällen ist eine eigene Anmeldung im Tierregister Pflicht.
Wer ohne gültigen Tollwutnachweis einreist, riskiert die Verweigerung der Einreise, eine kostenpflichtige Quarantäne, eine Rückführung des Tieres oder im Extremfall die Tötung. Die Kontrollen an den Außengrenzen und in Flughäfen sind in den letzten Jahren deutlich verschärft worden, vor allem nach Berichten über illegale Welpenimporte aus Osteuropa. Wer einen Hund aus dem Tierschutz oder einer Auslandsadoption übernimmt, sollte vor Vertragsabschluss die Echtheit des EU-Heimtierausweises, die Eintragungen, die Mikrochip-Nummer und das Impfdatum prüfen lassen.

Was tun nach einem Biss durch ein tollwutverdächtiges Tier?
Wenn dein Hund von einem unbekannten Wildtier gebissen wurde, das sich auffällig verhalten hat, oder wenn du in einem nicht freien Land warst und dein Hund Kontakt zu einem Streuner hatte, zählt jede Stunde. Der erste Schritt ist die sofortige Versorgung der Wunde durch ausgiebiges Spülen mit klarem Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung über mindestens fünfzehn Minuten, denn das mechanische Auswaschen reduziert die Viruslast deutlich. Verwende keine aggressiven Desinfektionsmittel, die das Gewebe zusätzlich schädigen. Vermeide direkten Hautkontakt mit Speichel und Wundsekret und trage Handschuhe.
Anschließend rufst du sofort die Tierärztin an, beschreibst die Situation und bringst den Hund umgehend in die Praxis oder Klinik. Die Tierärztin entscheidet je nach Impfstatus, Risikoeinschätzung und Bissquelle über das weitere Vorgehen. Bei aktuell geimpftem Hund mit gültigem Impfschutz wird eine Booster-Impfung verabreicht und der Hund unter behördlicher Beobachtung gestellt, in der Regel über mehrere Wochen mit regelmäßigen Kontrollen. Bei nicht geimpftem oder unzureichend geimpftem Hund ist nach Empfehlung der Behörden in vielen Fällen eine längere Quarantäne über bis zu sechs Monate vorgeschrieben, in seltenen Konstellationen sogar die Euthanasie als ultima ratio.
Der Biss durch ein tollwutverdächtiges Tier ist in Österreich meldepflichtig, die Tierärztin informiert die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Veterinäramt. Wenn das auslösende Tier identifiziert werden kann, wird es eingefangen und untersucht oder über zehn Tage beobachtet, in dieser Zeit zeigt ein infiziertes Tier sicher klinische Symptome. Bei Bissen durch heimische Fledermäuse gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, weil die Fledermaustollwut auch in Österreich vereinzelt nachgewiesen ist. Eine seriöse Hundeversicherung übernimmt die Kosten für Wundversorgung, Notfallbehandlung und gegebenenfalls Quarantäneunterbringung in den meisten Tarifen.
Welche Symptome zeigen tollwütige Hunde?
Die klinischen Symptome treten erst am Ende der oft monatelangen Inkubationszeit auf und sind dann nicht mehr behandelbar. In der Prodromalphase über zwei bis drei Tage zeigen Hunde subtile Wesensveränderungen, ein sonst zutraulicher Hund zieht sich zurück, ein scheuer Hund sucht ungewöhnliche Nähe, dazu kommen leichtes Fieber, ein verändertes Fressverhalten und ein auffälliges Lecken am ursprünglichen Bissort. Diese Phase wird im Alltag oft übersehen oder fehlgedeutet.
In der Erregungsphase, der klassischen rasenden Wut, treten unkontrollierte Aggression gegen Artgenossen, Menschen und unbelebte Gegenstände, ein gesteigerter Speichelfluss durch Schluckstörungen, eine veränderte Stimme, Herumirren ohne Ziel, das Fressen unverdaulicher Gegenstände wie Steine oder Holz und Krampfanfälle auf. Die berühmte Wasserscheu, die Hydrophobie, ist beim Hund weniger ausgeprägt als beim Menschen, beruht aber auf der schmerzhaften Lähmung der Schluckmuskulatur, die das Trinken zur Tortur macht.
In der Lähmungsphase, der stillen Wut, breitet sich die Lähmung von der Schluckmuskulatur über Hinterhand und Atemmuskulatur aus, der Hund kollabiert, kann nicht mehr trinken oder fressen und verstirbt unter Atemlähmung binnen weniger Tage nach Symptombeginn. Eine sichere Diagnose ist nur post mortem über eine Untersuchung von Hirngewebe in einem zugelassenen Labor möglich, am häufigsten über den Fluoreszenz-Antikörpertest. Bei jedem Verdacht ist die Behörde zu informieren, die weiteren Schritte werden zentral koordiniert.
Tierärztlicher Blick: Wann musst du zum Tierarzt?
Aus tierärztlicher Sicht ist die Tollwut eine Erkrankung, bei der die Prävention alles und die Therapie nichts ist. Der erste Termin gehört zur Welpenimpfung ab der zwölften Lebenswoche, parallel mit der Mikrochippung und der Eintragung in den EU-Heimtierausweis. Plane drei Wochen Wartezeit nach der Erstimpfung ein, bevor du das erste Mal mit dem Hund über die Grenze willst, und prüfe vor jeder Auslandsreise die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes auf den offiziellen Behördenseiten.
Sofort tierärztlich vorgestellt wird jeder Hund nach einem Biss durch ein unbekanntes Wildtier mit auffälligem Verhalten, nach Kontakt zu einem Streuner im Ausland, nach einem Biss durch eine Fledermaus oder bei akuten Wesensveränderungen mit Lichtempfindlichkeit, Schluckstörungen, vermehrtem Speichelfluss oder unerklärlicher Aggression nach einer Auslandsreise. Im Verdachtsfall ist eine telefonische Voranmeldung mit klarer Schilderung der Vorgeschichte Pflicht, die Praxis trifft Schutzvorkehrungen und meldet den Verdacht an die Behörde.
Im Alltag schützt du deinen Hund am besten durch konsequente Aufrechterhaltung der Impfung, durch sicheren Umgang mit Wildtieren und Streunern auf Reisen, durch Verzicht auf den Kauf von Welpen aus unklaren Quellen und durch sorgfältige Prüfung des EU-Heimtierausweises bei jeder Auslandsadoption. Eine zusätzliche Reiseberatung in der Praxis sechs bis acht Wochen vor Abreise klärt zusätzliche Reiseimpfungen, Parasitenprophylaxe und länderspezifische Vorgaben. Mehr zu weiteren Hundeerkrankungen findest du auch in unserem Beitrag zur Staupe beim Hund, einer weiteren Viruserkrankung mit hoher Letalität.
Wann sofort in die Klinik?
Nach jedem Biss durch ein unbekanntes Wildtier mit auffälligem Verhalten, durch eine Fledermaus oder durch einen Streuner im Ausland gehört dein Hund umgehend in die Praxis oder Klinik. Spüle die Wunde sofort fünfzehn Minuten mit klarem Wasser, vermeide direkten Speichelkontakt, trage Handschuhe und kontaktiere telefonisch die Tierärztin und die Bezirkshauptmannschaft. Bei Wesensveränderung mit Aggression, Speichelfluss oder Schluckstörungen nach Auslandsaufenthalt ist sofortige Vorstellung mit telefonischer Voranmeldung Pflicht, das Personal trifft Schutzvorkehrungen.
Häufige Fragen zu Tollwut beim Hund
Quellen
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