Sachkundenachweis 2026: Was neue Tierhalter in Österreich jetzt brauchen
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Der Sachkundenachweis für Hunde ist in Österreich seit 1. Juli 2026 Pflicht, und zwar bundesweit. Wer erstmals einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel halten will, muss vorher einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden absolvieren. Bei Hunden kommt innerhalb eines Jahres eine Praxiseinheit von zwei Stunden mit dem eigenen Tier dazu.
Die neue Regelung steht im Tierschutzgesetz, die Details regelt die 2. Tierhaltungsverordnung. Daneben gelten die Landesgesetze weiter, etwa das Wiener Tierhaltegesetz mit dem Hundeführschein oder das NÖ Hundehaltegesetz mit dem NÖ Hundepass. Hier findest du, was für dich gilt, wo du Kurse findest und welche Fristen laufen. Rechtsstand dieser Seite: 9. Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Juli 2026 brauchst du in Österreich vor der Anschaffung eines Hundes, Reptils, einer Amphibie oder eines Papageienvogels einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden.
- Für Hunde gilt zusätzlich: Praxiseinheit von zwei Stunden mit dem eigenen Hund innerhalb von einem Jahr, sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist.
- Den Kurs machst du in dem Bundesland, in dem das Tier leben soll. Der Nachweis gilt danach in ganz Österreich.
- Wer schon einen registrierten Hund hält oder in den letzten zwei Jahren einen gehalten hat, ist meist befreit. Wellensittich, Nymphensittich, Unzertrennliche und Plattschweifsittiche sind ausgenommen.
Was ist der Sachkundenachweis und seit wann gilt er?
Der Sachkundenachweis ist eine Kursbestätigung, die belegt, dass du vor der Anschaffung grundlegendes Wissen über Haltung, Bedürfnisse und Verantwortung erworben hast. Er ist keine Prüfung mit Note. Gesetzlich verankert ist er in Paragraf 13 des Tierschutzgesetzes, der mit der Novelle BGBl. I Nr. 124/2024 eingeführt wurde und am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Die Inhalte, Mindestkriterien für Vortragende und alle Ausnahmen stehen in der 2. Tierhaltungsverordnung, geändert durch BGBl. II Nr. 144/2026 vom 18. Juni 2026. Für Hunde gilt Paragraf 2a, für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel Paragraf 2b. Ziel ist laut Gesundheitsministerium, Spontankäufe zu verhindern und die Verantwortung schon vor der Anschaffung bewusst zu machen.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Theoriekurs muss vor Aufnahme der Haltung abgeschlossen sein. Wer zuerst den Welpen holt und dann den Kurs sucht, ist zu spät dran. Plane den Kurs deshalb früh ein, am besten während du noch überlegst, ob ein Welpe oder ein erwachsener Hund zu dir passt. Worauf du bei der Suche nach einem seriösen Züchter achtest, steht im Ratgeber Welpe kaufen.
Wer braucht den Sachkundenachweis und wer ist befreit?
Den Nachweis brauchen alle Personen, die ab 1. Juli 2026 die Haltung eines Hundes, Reptils, einer Amphibie oder eines Papageienvogels anstreben. Als Hundehalter zählt dabei die Person, auf die der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt er lebt. Wer den Hund nur ab und zu ausführt, braucht keinen eigenen Kurs. Der Halter darf den Hund aber nur Personen anvertrauen, die die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
Von Theoriekurs und Praxiseinheit für Hunde befreit sind laut Paragraf 2a der 2. Tierhaltungsverordnung unter anderem:
- Personen, die bei Aufnahme eines neuen Hundes bereits einen Hund halten und das über die Heimtierdatenbank belegen können.
- Personen, die in den letzten zwei Jahren mindestens zwei Jahre lang einen registrierten Hund gehalten haben.
- Personen, die in den letzten sieben Jahren mindestens zwei Jahre lang einen registrierten Hund gehalten haben und eine Ausbildung mit spezifischem Hundewissen nachweisen.
- Tierärzte, Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“, tierschutzqualifizierte Hundetrainer und zertifizierte Trainer von DogAudit.
- Aktive Trainer und Leistungsrichter von ÖKV, ÖJGV und ÖHU sowie geprüfte Rettungshunde-, Diensthunde- und Assistenzhundeführer.
- Personen, die bis 30. Juni 2027 einen theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis nach einem Landesgesetz erworben haben (jeweils für den entsprechenden Teil).
Wurde dir ein Hund behördlich abgenommen und wieder zurückgegeben, gilt keine Befreiung. Du musst dann innerhalb von sechs Monaten Theorie und Praxis absolvieren.

Wie läuft der Kurs ab und was lerne ich dort?
Der Theoriekurs für Hunde umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Die Vortragsunterlagen erstellt die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bundesweit einheitlich, die Vortragenden müssen sie verwenden. Laut Verordnung umfasst der Kurs die rechtlichen Grundlagen samt Meldepflichten, Aufwand, Kosten und Verantwortung der Hundehaltung, Herkunft und Qualzucht, Ernährung, Pflege und Gesundheit, die Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, Körpersprache, Stress- und Beschwichtigungssignale, häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund sowie tierschutzkonforme Ausbildung mit positiver Bestärkung. Auch Verhaltensregeln auf Almen und Weiden gehören dazu. Was hinter dem Kursthema steckt, erklärt der Ratgeber zur Qualzucht.
Die Praxiseinheit dauert zwei Stunden und findet mit deinem eigenen Hund statt, sobald er mindestens sechs Monate alt ist. Spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Haltung muss sie erledigt sein. Inhalte sind tierschutzkonformes Training, die Körpersprache deines Hundes, der richtige Umgang mit Halsband, Brustgeschirr, Leine und Maulkorb sowie Alltagssituationen wie Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrern und Kindern. Eine gute Welpenschule bereitet darauf gut vor, ersetzt die Praxiseinheit aber nicht automatisch.
Online-Kurse sind nicht ausgeschlossen. Die Verordnung verlangt aber eine persönliche Teilnahme, auch bei online abgehaltenen Kursen. Ein reines Video zum Durchklicken reicht also nicht. Ob dein Bundesland Live-Onlinekurse anbietet, steht auf der jeweiligen Landesseite. Wien etwa hält Theorie und Praxis derzeit in Präsenz ab.
Über beide Teile stellt der Vortragende eine Bescheinigung nach bundesweitem Muster aus. Bei der Praxiseinheit steht darauf auch die Chipnummer deines Hundes. Die Theoriebescheinigung lädst du bei der Registrierung des Hundes in die Heimtierdatenbank hoch, die Praxisbescheinigung kannst du später nachreichen. Das geht kostenlos mit ID Austria oder über eine private Meldestelle. Wie die Anmeldung insgesamt funktioniert, erklärt unser Ratgeber Hund anmelden.
Wo finde ich Kurse und Termine in meinem Bundesland?
Kurse darfst du nur bei Personen besuchen, die deine Landesregierung namentlich veröffentlicht hat. Mehrere Länder warnen ausdrücklich, dass private Anbieter Kurse unter dem Namen „Sachkundekurs“ bewerben, die nicht anerkannt sind. Prüfe deshalb vor der Anmeldung, ob dein Trainer auf der Landesliste steht. Absolvieren musst du den Kurs in dem Bundesland, in dem das Tier leben soll.
| Bundesland | Offizielle Anlaufstelle | Landesrechtliche Besonderheit |
|---|---|---|
| Burgenland | burgenland.at, Veterinärdirektion und Tierschutz | Bundesregelung, Ausnahmen wie Bund |
| Kärnten | sachkundenachweis.ktn.gv.at (Kursangebot und Vortragendenliste) | Nur gelistete Vortragende anerkannt |
| Niederösterreich | noe.gv.at, Abteilung Naturschutz, Liste zugelassener Trainer | NÖ Hundepass (allgemeine Sachkunde) gilt weiter, siehe unten |
| Oberösterreich | land-oberoesterreich.gv.at, Tierschutz | Landes-Sachkunde nach Oö. Hundehaltegesetz 2024 bleibt bestehen |
| Salzburg | salzburg.gv.at, Veterinärwesen | Kurs kombiniert Landessicherheitsgesetz und Tierschutzgesetz |
| Steiermark | E-Mail tierschutz@stmk.gv.at | Landesinfo anfragen |
| Tirol | tirol.gv.at, Veterinärwesen | Landesinfo prüfen |
| Vorarlberg | E-Mail inneres@vorarlberg.at | Landesinfo anfragen |
| Wien | wien.gv.at und hunde-kunde.at (Anbieter nach Bezirken) | Wiener Sachkundenachweis seit 2019, Hundeführschein für Listenhunde |
Stand der Tabelle: Landesseiten und tierwissen.at, abgerufen am 9. Oktober 2026. Im Sommer 2026 waren die Vortragendenlisten in mehreren Ländern noch im Aufbau. Wenn du keinen Termin findest, frag direkt bei der Anlaufstelle nach.

Was gilt beim Hundeführschein in Wien?
Wien hat zwei eigene Regeln. Seit 1. Juli 2019 verlangt das Wiener Tierhaltegesetz von jeder Person vor der Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis. Dieser vierstündige Wiener Kurs wird bis 1. Juli 2027 als Theorieteil des neuen Bundesnachweises anerkannt. Wer ihn macht, braucht danach nur noch die Praxiseinheit. Befreit ist nach Wiener Recht, wer in den letzten zwei Jahren einen Hund gehalten hat, belegt über die Hundeabgabe.
Der Hundeführschein ist die zweite Wiener Regel und betrifft Listenhunde. Pflicht ist er für Halter und Verwahrer von Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino sowie Kreuzungen dieser Rassen, sobald der Hund sechs Monate alt ist. Die Stadt Wien weist darauf hin, dass auch nicht von der FCI anerkannte Rassen wie der American Bully je nach Abstammung als Kreuzung gelten können. Welche Rassen in welchem Bundesland gelistet sind, zeigt der Ratgeber Listenhunde in Österreich und Deutschland.
Die Prüfung legst du innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung ab. Sie hat einen theoretischen und einen praktischen Teil: Du zeigst etwa Pfoten- und Ohrenkontrolle, dein Hund führt „Sitz“ und „Bleib“ aus. Antreten darf nur, wer mindestens 16 Jahre alt ist und einen Strafregisterauszug vorlegt. Nach bestandener Prüfung bekommt der Hund eine Hundekarte für 24 Monate, nach 21 bis 24 Monaten folgt eine Folgeprüfung. Wer ohne Hundeführschein oder Hundekarte angetroffen wird, zahlt mindestens 1.000 Euro. Listenhunde müssen an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine tragen, für ihre Halter gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Fragen beantwortet die Hotline des Veterinäramts MA 60 unter 01/4000-8060.
Wie hängen NÖ Hundepass und Bundes-Sachkunde zusammen?
In Niederösterreich gilt seit 1. Juni 2023 das neue NÖ Hundehaltegesetz mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023. Wer seither einen Hund anschafft, braucht die allgemeine Sachkunde: eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Die Bestätigung darüber heißt NÖ Hundepass. Du legst sie bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde vor oder reichst sie innerhalb von sechs Monaten nach. Der NÖ Hundepass gilt einmal im Leben für alle weiteren Hunde.
Für Listenhunde und behördlich als auffällig festgestellte Hunde verlangt Niederösterreich die erweiterte Sachkunde: mindestens zehn Stunden mit dem jeweiligen Hund, davon vier Stunden Theorie über Wesen und Verhalten und sechs Stunden Praxis zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge. Zur NÖ Liste gehören Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie ihre Kreuzungen.
Seit 1. Juli 2026 werden beide Systeme gegenseitig angerechnet. Laut Land Niederösterreich gilt der Theorieteil des Bundesnachweises auch als allgemeine Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz. Umgekehrt zählt ein bis 30. Juni 2027 erworbener NÖ Hundepass als Theorieteil für das Tierschutzgesetz. Dann fehlt nur noch die Praxiseinheit mit zwei Unterrichtseinheiten. Eine erweiterte Sachkunde nach NÖ Recht wird als vollständiger Bundesnachweis anerkannt. Unabhängig davon musst du in Niederösterreich eine Haftpflichtversicherung von mindestens 725.000 Euro pro Hund nachweisen, mehr dazu im Ratgeber Hundehaftpflicht.

Was gilt für Papagei, Reptil und Amphibie?
Für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel gibt es nur den Theoriekurs, ebenfalls mindestens vier Stunden vor Aufnahme der Haltung. Ausgenommen sind Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche. Wer etwa einen Nymphensittich halten will, braucht also keinen Kurs. Für einen Graupapagei, eine Kornnatter oder eine Bartagame dagegen schon.
Der Kurs behandelt laut Paragraf 2b der 2. Tierhaltungsverordnung Herkunft und Qualzucht, Kosten, Haltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Stresssignale, Unterkunft und Besatzdichte, sicheren Umgang sowie die Rechtsvorschriften. Dazu zählen das Artenhandelsgesetz und die EU-Artenschutzverordnung, die bei vielen Papageien und Reptilien Herkunftsnachweise verlangen. Die Bescheinigung legst du bei der Meldung der Wildtierhaltung an die Behörde vor, die für diese Tiere ohnehin vorgeschrieben ist.
Befreit sind Personen, die bereits solche Tiere halten und das über die Wildtiermeldung belegen, oder sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwei Jahre lang gehalten haben. Ebenso befreit sind Tierärzte, ausgebildete Tierpfleger, Zoofachhändler und Tierheimmitarbeiter mit entsprechender Ausbildung sowie Personen mit einem bis 30. Juni 2027 erworbenen Landesnachweis, etwa dem Wiener Exoten-Sachkundenachweis. Für die Gesundheitsvorsorge bei Exoten lohnt sich früh ein spezialisierter Tierarzt, den du in der Tierarztsuche findest.
Was passiert, wenn ich keinen Sachkundenachweis habe?
Wer gegen die Sachkundepflicht verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro. Praktisch fällt ein fehlender Nachweis meist bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank oder bei der Wildtiermeldung auf, denn dort musst du ihn vorlegen. Bei geringem Verschulden kann die Behörde statt einer Strafe eine Ermahnung aussprechen. Dazu kommen die Landesstrafen, in Wien etwa mindestens 1.000 Euro für einen Listenhund ohne Hundeführschein.
Wie ist der Sachkundenachweis in Deutschland geregelt?
In Deutschland gibt es keinen bundesweiten Sachkundenachweis für private Hundehalter. Jedes Bundesland regelt die Hundehaltung im eigenen Hundegesetz, und die Unterschiede sind groß. Am weitesten geht Niedersachsen: Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) brauchen alle Hundehalter Sachkunde. Die theoretische Prüfung legst du vor Aufnahme der Haltung ab, die praktische im ersten Jahr. Der Theorietest ist ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder auf Papier, Vorbereitungskurse sind freiwillig. Befreit ist, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Sachkundepflicht nach dem Landeshundegesetz für große Hunde ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm sowie für gefährliche Hunde. Den Nachweis stellen Sachverständige oder von den Tierärztekammern benannte Tierärzte aus. Berlin verlangt Sachkunde bei gefährlichen Hunden und befreit von der allgemeinen Leinenpflicht, wenn du einen Sachkundenachweis vorlegst. Viele andere Länder verlangen Sachkunde nur für Hunde, die als gefährlich gelten. Der oft beworbene „Hundeführerschein“ ist in den meisten Ländern freiwillig und wird je nach Gemeinde mit Vorteilen bei der Hundesteuer oder Leinenpflicht belohnt. Frag bei deiner Gemeinde oder dem Ordnungsamt nach, was bei dir gilt.
Was kostet der Sachkundenachweis?
Österreich: Eine verbindliche Gebühr gibt es nicht. Die 2. Tierhaltungsverordnung schreibt vor, dass die Vortragenden kostendeckende Beiträge einheben. Die Länder erhalten laut Stadt Wien keine Einnahmen aus den Kursen. Die Preise legt also jeder Anbieter selbst fest. Vergleiche vor der Buchung:
- Steht der Anbieter auf der offiziellen Liste deines Bundeslands?
- Sind Theoriekurs und Praxiseinheit im Preis enthalten oder getrennt buchbar?
- Ist die Bescheinigung nach Bundesmuster im Preis inbegriffen?
- Wie sind Stornobedingungen und Ersatztermine geregelt?
- Gibt es Kombikurse, die gleichzeitig die Landespflicht abdecken, wie in Salzburg?
Für den Wiener Hundeführschein fällt eine Prüfungsgebühr an, die Höhe nennt die Stadt bei der Anmeldung. In Niederösterreich kommen bei Listenhunden die Kosten für die erweiterte Sachkunde mit zehn Stunden dazu. Rechne den Kurs in dein Anschaffungsbudget ein, eine Übersicht aller laufenden Posten findest du unter Was kostet ein Hund. Auch eine Hundeschule kann für die Zeit danach sinnvoll sein, Richtwerte stehen im Ratgeber Hundeschule Kosten.
Deutschland: Die Kosten hängen vom Land ab. In Niedersachsen zahlst du für die Prüfungen bei anerkannten Prüfern, in Nordrhein-Westfalen fällt laut Gemeindemerkblättern für die Anzeige eines großen Hundes eine Verwaltungsgebühr an. Erfrage den aktuellen Betrag bei deiner Gemeinde.
Häufige Fragen
Quellen
Tierschutzgesetz (TSchG), § 13 Abs. 4 und 5, § 38 Abs. 3, Fassung vom 09.10.2026, RIS
2. Tierhaltungsverordnung, §§ 2a und 2b idF BGBl. II Nr. 144/2026, Fassung vom 09.10.2026, RIS
Wiener Tierhaltegesetz, §§ 5 und 5a idF LGBl. Nr. 6/2024, Fassung vom 09.10.2026, RIS
Stadt Wien: Sachkundenachweis für Hunde und Exoten, abgerufen 09.10.2026
Stadt Wien: Listenhunde, Vorschriften und Hundeführschein, Stand 20.08.2026
Land Salzburg: Tierschutz und Sachkundenachweis, abgerufen 09.10.2026
Land Kärnten: Sachkundenachweise nach TSchG § 13 (4), abgerufen 09.10.2026
tierwissen.at: Offizielle Informationsplattform zum Sachkundenachweis, abgerufen 09.10.2026
Verbrauchergesundheit.gv.at (BMSGPK): Sachkunde, abgerufen 09.10.2026
LAVES Niedersachsen: Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG)
Service Berlin: Hundehaltung, Befreiung von der Leinenpflicht
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