Listenhunde in Österreich und Deutschland: Rasseliste nach Bundesland
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Listenhunde sind Hunde bestimmter Rassen, bei denen ein Landesgesetz eine erhöhte Gefährlichkeit vermutet, unabhängig vom Verhalten des einzelnen Tieres. Ob dein Hund dazugehört, entscheidet allein das Bundesland, in dem er lebt. Ein American Staffordshire Terrier ist in Wien, Vorarlberg, Niederösterreich und den meisten deutschen Ländern gelistet, in Tirol, Niedersachsen oder Brandenburg dagegen nicht.
Hier findest du die Rasselisten aller österreichischen und deutschen Bundesländer mit Rechtsgrundlage und Stand, dazu die typischen Auflagen wie Wesenstest, Hundeführschein, Maulkorb und Leinenpflicht. Rechtsstand dieser Seite: 9. Oktober 2026. Die allgemeine Sachkundepflicht für alle neuen Hundehalter in Österreich ist ein eigenes Thema, hier geht es nur um die Sonderregeln für gelistete Rassen. Alles zur allgemeinen Pflicht findest du im Ratgeber Sachkundenachweis 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich haben nur Wien, Niederösterreich und Vorarlberg eine Rasseliste. Die anderen sechs Bundesländer regeln gefährliche Hunde über das Verhalten im Einzelfall.
- In Deutschland verbietet ein Bundesgesetz die Einfuhr von Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Die Haltung regeln die 16 Länder, elf davon mit Rasseliste.
- Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und seit 2024 Brandenburg haben keine Liste mehr.
- Kreuzungen und Mischlinge gelistete Rassen fallen fast überall mit unter die Regeln. Wer umzieht, muss die Regeln des neuen Bundeslandes erfüllen.
Was sind Listenhunde und warum gibt es Rasselisten?
Der Begriff „Listenhund“ steht in keinem Gesetz. Gemeint sind Hunde, die in einer Rasseliste eines Landesgesetzes oder einer Verordnung stehen. Im Gesetz heißen sie je nach Land „Kampfhunde“, „gefährliche Hunde“, „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ oder in Wien „hundeführscheinpflichtige Hunde“. Für sie wird eine Gefährlichkeit vermutet, ohne dass der einzelne Hund je auffällig geworden ist.
Die meisten Rasselisten in Deutschland entstanden im Jahr 2000, nachdem in Hamburg ein Kind von zwei Hunden getötet worden war. Mehrere Länder haben sie inzwischen wieder abgeschafft und setzen auf Sachkunde für alle Halter und die Einstufung einzelner Hunde nach ihrem Verhalten.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Arten der Vermutung. Bei einer unwiderlegbaren Vermutung (oft „erste Kategorie“ oder Kategorie eins genannt) gilt der Hund immer als gefährlich, auch mit bestandenem Wesenstest. Bei einer widerlegbaren Vermutung (zweite Kategorie) kannst du mit einem Wesenstest oder Gutachten nachweisen, dass dein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt. Dann entfallen die meisten Auflagen.
Welche Hunde gelten in Österreich als Listenhunde?
In Österreich ist die Hundehaltung Ländersache. Nur drei Bundesländer führen eine Rasseliste, das bestätigt auch das Behördenportal oesterreich.gv.at (Stand 23.04.2026). Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark verlangen Sachkunde für Halter aller Rassen, Tirol, Kärnten und das Burgenland haben keine besonderen Voraussetzungen für bestimmte Rassen.
| Bundesland | Gelistete Rassen (jeweils mit Kreuzungen) | Wichtigste Auflagen | Rechtsgrundlage, Stand |
|---|---|---|---|
| Wien | Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino | Hundeführschein ab sechs Monaten Alter des Hundes, Maulkorb und Leine an öffentlichen Orten, 0,5 Promille, Haftpflicht 725.000 Euro | Wiener Tierhaltegesetz § 5a, Verordnung des Magistrats; Stadt Wien, Stand 20.08.2026 |
| Niederösterreich | Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu | Erweiterte Sachkunde zehn Stunden, Maulkorb und Leine im Ortsbereich, Haftpflicht 725.000 Euro | NÖ Hundehaltegesetz § 2, § 8; RIS, Fassung 09.10.2026 |
| Vorarlberg | Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback, Bandog, Pitbullterrier | Bewilligung durch den Bürgermeister, Maulkorb, Leine oder Verwahrung per Bescheid | Verordnung über das Halten von Kampfhunden, LGBl. Nr. 4/1992 §§ 1, 2; RIS, Fassung 09.10.2026 |
| Oberösterreich, Salzburg, Steiermark | keine Rasseliste | Sachkunde für alle Hundehalter, Einzelfallprüfung auffälliger Hunde | oesterreich.gv.at, Stand 23.04.2026 |
| Tirol, Kärnten, Burgenland | keine Rasseliste | Einzelfallprüfung auffälliger Hunde | oesterreich.gv.at, Stand 23.04.2026 |
Seit 1. Juli 2026 gilt zusätzlich in ganz Österreich der Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für alle, die erstmals einen Hund halten. Er ersetzt die Landesregeln für Listenhunde nicht, sondern kommt dazu.

Welche Auflagen gelten in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg?
Wien verlangt für jeden gelisteten Hund ab sechs Monaten den Hundeführschein. Die Prüfung legst du innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung ab, sie hat einen Theorie- und einen Praxisteil. Antreten darf nur, wer mindestens 16 Jahre alt ist, den Hund zur Hundeabgabe angemeldet hat, eine Haftpflichtversicherung nachweist und eine Strafregisterbescheinigung vorlegt, die nicht älter als drei Monate ist. An öffentlichen Orten trägt ein Listenhund in Wien Maulkorb und Leine. Wer ihn führt, darf höchstens 0,5 Promille Blutalkohol haben. Ohne Hundeführschein drohen laut Stadt Wien mindestens 1.000 Euro Strafe.
Niederösterreich nennt gelistete Rassen „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“. Halter brauchen zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde (NÖ Hundepass) die erweiterte Sachkunde: zehn Stunden mit dem eigenen Hund, davon ein Theorieteil über Wesen und Verhalten und ein Praxisteil zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge. Im Ortsbereich müssen diese Hunde an öffentlichen Orten immer Maulkorb und Leine tragen. Dazu kommt die Hundehaftpflicht mit mindestens 725.000 Euro pro Hund.
Vorarlberg hat die längste Liste in Österreich, sie stammt aus 1992 und umfasst auch den Rhodesian Ridgeback und die Bordeaux Dogge. Die Haltung ist bewilligungspflichtig, ausgenommen sind nur Welpen bis zwölf Wochen beim Halter der Mutterhündin. Den Antrag stellst du schriftlich beim Bürgermeister. Die Gemeinde Lochau verlangt laut Hundefolder 2026 unter anderem Sachkunde, eine Begleithundeprüfung, Strafregisterauszug und die Zustimmung des Vermieters. Maulkorb, Leine oder Auflagen wie eine Zaunhöhe werden per Bescheid festgelegt. Was Vermieter bei Hunden generell verbieten dürfen, liest du im Ratgeber Haustiere in der Mietwohnung.
Welche Rassen verbietet das deutsche Bundesgesetz?
In Deutschland gilt seit 2001 das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Es verbietet, Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen nach Deutschland einzuführen oder aus einem anderen EU-Land zu verbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Einfuhrverbot 2004 als vereinbar mit dem Grundgesetz bestätigt. Für Rassen, die nur auf einer Landesliste stehen, gilt das Verbot für die Einfuhr in genau dieses Land.
Ausnahmen regelt die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung: Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Rettungshunde dürfen einreisen. Hunde, die in Deutschland berechtigt gehalten werden, dürfen nach einer Auslandsreise zurück. Wer im Ausland wohnt, darf mit einem dieser Hunde höchstens vier Wochen in Deutschland bleiben. Für Urlaub mit einem Listenhund lohnt sich deshalb ein Blick in unseren Ratgeber zur Maulkorb- und Leinenpflicht im Ausland.

Welche Listenhunde gelten in meinem deutschen Bundesland?
Das Bundesgesetz regelt nur Einfuhr und Zucht. Ob und unter welchen Auflagen du einen Listenhund halten darfst, steht im jeweiligen Landesrecht. Die Tabelle zeigt den Stand am 9. Oktober 2026.
| Bundesland | Unwiderlegbar gefährlich (Kategorie 1) | Widerlegbar gefährlich (Kategorie 2) | Rechtsgrundlage, Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | keine | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier; im Einzelfall auch Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu | Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000, § 1 |
| Bayern | Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu | Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler | Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992, geändert 04.09.2002, § 1 |
| Berlin | Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier | keine | Hundegesetz § 5, Gefährliche-Hunde-Verordnung § 1; Bezirksamt Spandau 2026 |
| Brandenburg | keine Rasseliste seit 2024 | keine | Hundehalteverordnung vom 24.06.2024; früher gelistete Hunde gelten nicht mehr als gefährlich |
| Bremen | Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier: Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot | keine | Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden vom 24.06.2025, § 7; service.bremen.de, Stand 20.04.2026 |
| Hamburg | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier | Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu | Hundegesetz vom 26.01.2006, § 2 |
| Hessen | keine | Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler | Hundeverordnung vom 22.01.2003, zuletzt geändert 30.11.2022, § 2 |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Rasseliste | keine | Hundehalterverordnung vom 11.07.2022, § 3 (nur Verhalten) |
| Niedersachsen | keine Rasseliste | keine | Niedersächsisches Hundegesetz 2011, Sachkunde für alle |
| Nordrhein-Westfalen | Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier | Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu („Hunde bestimmter Rassen“) | Landeshundegesetz §§ 3, 10 |
| Rheinland-Pfalz | Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier | keine | Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004, § 1 |
| Saarland | keine | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier | Polizeiverordnung vom 15.12.2022, § 6 |
| Sachsen | keine | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier | Durchführungsverordnung zum Gefahrhundegesetz, § 1, Fassung seit 03.05.2003 |
| Sachsen-Anhalt | Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier | keine | Hundegesetz § 3 Abs. 2; Merkblatt Stadt Stendal |
| Schleswig-Holstein | keine Rasseliste seit 2016 | keine | Hundegesetz vom 26.06.2015 |
| Thüringen | keine Rasseliste seit 2018 | keine | Tiergefahrengesetz, Änderung vom 12.02.2018 |
Der Dobermann steht in keinem deutschen Land auf der Liste, seit Brandenburg seine Liste gestrichen hat. Den Rottweiler führen Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, den Cane Corso nur Bayern. Der Kangal ist in Hamburg und Hessen gelistet.
Welche Auflagen muss ich als Halter eines Listenhundes erfüllen?
Die Auflagen unterscheiden sich je Land stark, das Grundmuster ist aber ähnlich. Meist brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder Ordnungsbehörde, bevor oder kurz nachdem du den Hund aufnimmst. Typische Voraussetzungen sind:
- Mindestalter des Halters, meist 18 Jahre (in Hessen ausdrücklich), in Wien 16 Jahre für den Hundeführschein.
- Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein Führungszeugnis in Deutschland oder eine Strafregisterbescheinigung in Österreich.
- Sachkundenachweis oder Hundeführschein, also eine Prüfung über Haltung, Verhalten und Erziehung.
- Wesenstest oder Verhaltensprüfung des Hundes, in Hessen zum Beispiel nicht älter als sechs Monate bei Vorlage.
- Haftpflichtversicherung, in Wien und Niederösterreich mit mindestens 725.000 Euro.
- Kennzeichnung mit Mikrochip, vielerorts schon vor der Prüfung.
- Maulkorb und Leinenpflicht an öffentlichen Orten, in Berlin etwa mit einer höchstens zwei Meter langen Leine und einer grünen Plakette am Halsband.
Berlin zeigt gut, wie eng die Fristen sein können: Du meldest den Hund sofort an, legst innerhalb von drei Wochen das Führungszeugnis vor und innerhalb von acht Wochen Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest. Ab dem siebten Lebensmonat trägt der Hund außerhalb des eigenen Grundstücks einen beißsicheren Maulkorb. In Bremen ist die Haltung der vier gelisteten Rassen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme ist nur für Hunde aus einem Bremer Tierheim möglich, der Antrag muss vor der Übernahme gestellt werden.
Der Wesenstest prüft, ob dein Hund in Alltagssituationen mit Menschen, anderen Tieren und Umweltreizen angemessen reagiert. In Ländern mit widerlegbarer Vermutung, etwa Bayern (zweite Kategorie), Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland oder Sachsen, ist er der Weg aus den Auflagen. In Sachsen brauchst du dafür ein behördlich anerkanntes Gutachten.

Gilt mein Mischling als Listenhund?
Fast alle Listen erfassen ausdrücklich auch Kreuzungen gelisteter Rassen untereinander und mit anderen Hunden. In Nordrhein-Westfalen zählt ein Mischling dazu, wenn der Phänotyp, also das äußere Erscheinungsbild, einer gelisteten Rasse deutlich hervortritt. Im Zweifel musst du dort selbst nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Bremen stellt auf Aussehen, Größe, Gewicht und Beißkraft ab. Sachsen erfasst nur Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander.
Rassen, die die FCI (der internationale Dachverband der Rassehundezucht) nicht anerkennt, wie der American Bully, sind nirgends namentlich gelistet. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2023 aber entschieden, dass es auf die Merkmale des Hundes ankommt und nicht auf den Eintrag im Impfpass. Ein American Bully kann deshalb als Pitbull-Kreuzung eingestuft werden.
Darf ich mit meinem Listenhund umziehen oder in den Urlaub fahren?
Bei jedem Umzug gelten die Regeln des neuen Bundeslandes. Ziehst du mit einem American Staffordshire Terrier von Niedersachsen nach Bayern, brauchst du dort eine Erlaubnis, obwohl dein Hund zuvor keiner Liste unterlag. Nach Bremen ist der Zuzug mit einer der vier gelisteten Rassen laut Stadt Bremen verboten. Kläre vor dem Umzug mit der neuen Gemeinde, welche Nachweise sie anerkennt. Was bei der Anmeldung allgemein anfällt, steht im Ratgeber Hund anmelden.
Für Reisen innerhalb Deutschlands gelten die Auflagen des Landes, in dem du dich aufhältst. Viele Länder erkennen Erlaubnisse oder Wesenstests anderer Länder für einen vorübergehenden Aufenthalt an, Baden-Württemberg etwa ausdrücklich für die Einstufung als Kampfhund. Für die Einreise aus Österreich nach Deutschland gilt das Bundesgesetz: Wohnst du in Österreich, darfst du mit einem Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier höchstens vier Wochen in Deutschland bleiben. Kennzeichnung und Papiere erklärt der Ratgeber zur Mikrochip-Pflicht.
Wie gelingen Erziehung und Alltag mit einem Listenhund?
Ein Listenhund steht unter besonderer Beobachtung, jeder Vorfall kann zu strengeren Auflagen führen. Gute Erziehung hilft deinem Hund im Alltag und bei Prüfungen wie Wesenstest oder Hundeführschein. Setze auf belohnungsbasiertes Training und übe Leinenführigkeit, Rückruf und ruhiges Verhalten bei Begegnungen früh. Eine Hundeschule mit Erfahrung bei diesen Rassen hilft bei der Vorbereitung, Richtwerte findest du unter Hundeschule Kosten.
Gewöhne deinen Hund schrittweise und mit Belohnung an den Maulkorb, lange bevor er ihn tragen muss. Ein gut sitzender Korbmaulkorb erlaubt Hecheln und Trinken. Porträts zu Charakter und Haltung der häufigsten gelisteten Rassen findest du beim American Staffordshire Terrier, beim Staffordshire Bullterrier und beim Bullterrier. Bei Unsicherheiten im Verhalten lass zuerst körperliche Ursachen wie Schmerzen von deinem Tierarzt abklären.
Was kostet die Haltung eines Listenhundes?
Zu den normalen Kosten eines Hundes, die du unter Was kostet ein Hund findest, kommen bei Listenhunden mehrere Posten dazu.
Österreich: Die Hundeabgabe ist für Listenhunde oft höher. Die Gemeinde Lochau in Vorarlberg verlangt 2026 zum Beispiel 260 Euro pro Jahr für einen Listenhund statt 104 Euro für andere Hunde. Dazu kommen Prüfungsgebühr für den Wiener Hundeführschein oder Kurskosten für die erweiterte Sachkunde in Niederösterreich und die Pflicht-Haftpflicht. Frag bei deiner Gemeinde nach Abgabe und Gebühren.
Deutschland: Viele Gemeinden erheben für gelistete Hunde eine deutlich höhere Hundesteuer, die Höhe steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Hinzu kommen Gebühren für Erlaubnis, Wesenstest und Sachkundeprüfung, die je nach Land und Prüfer variieren, sowie eine Haftpflichtversicherung, die nicht jeder Versicherer für gelistete Rassen anbietet.
Häufige Fragen
Quellen
Wiener Tierhaltegesetz, § 5 Abs. 11, § 5a, Fassung vom 09.10.2026, RIS
Stadt Wien: Listenhunde, Vorschriften und Hundeführschein, Stand 20.08.2026
NÖ Hundehaltegesetz, §§ 2, 4, 8, Fassung vom 09.10.2026, RIS
oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Haltung von Listenhunden, Stand 23.04.2026
oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in Vorarlberg, Stand 27.04.2026
Gemeinde Lochau: Hundefolder 2026
Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG), §§ 1, 2, gesetze-im-internet.de
Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO), § 2, gesetze-im-internet.de
Baden-Württemberg: Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000, §§ 1, 3, Landesrecht BW
Bezirksamt Spandau: Veterinäraufsicht, Hundegesetz Berlin, abgerufen 09.10.2026
Verwaltungsgericht Berlin: „American Bully“ ist gefährlicher Hund, Pressemitteilung 1/2023
Brandenburg: Hundehalteverordnung (HundehV) vom 24.06.2024, BRAVORS
Service Bremen: Gefährliche Hunde, Stand 20.04.2026
Hamburg: Hundegesetz vom 26.01.2006, § 2, umwelt-online
Hessen: Hundeverordnung vom 22.01.2003, §§ 2, 3, umwelt-online
Mecklenburg-Vorpommern: Hundehalterverordnung vom 11.07.2022, § 3, umwelt-online
Nordrhein-Westfalen: Landeshundegesetz, §§ 3, 10, lexmea
Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über gefährliche Hunde, § 1
Stadt Stendal: Merkblatt Hundehaltung, Hundegesetz Sachsen-Anhalt
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