Pferd kaufen: Worauf du achten solltest, mit Ankaufsuntersuchung und Kaufvertrag
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Ein Pferd zu kaufen heißt, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, das 20 Jahre und älter werden kann. Entscheidend ist deshalb nicht das schönste Inserat, sondern ein Pferd, das zu deinem Können, deinem Ziel und deiner Haltung passt. Gute Pferdekäufe folgen meist demselben Ablauf: genau suchen, mehrmals probereiten, eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung machen lassen und alles in einem schriftlichen Kaufvertrag festhalten.
Rechtlich ist der Pferdekauf in Österreich und Deutschland unterschiedlich geregelt. In Österreich gilt für Tiere eine Gewährleistungsfrist von nur sechs Wochen, in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre. Wer die Unterschiede kennt, kann im Kaufvertrag vorsorgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kläre vor der Suche ehrlich, was du brauchst: Ausbildungsstand, Alter, Größe und Charakter sind wichtiger als Rasse oder Farbe.
- Reite das Pferd mehrmals probe, an verschiedenen Tagen und auch im Gelände, und schau dir an, wie es sich im Stall, beim Putzen und beim Verladen verhält.
- Lass vor dem Kauf eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt deiner Wahl machen. Den Umfang legst du selbst im Auftrag fest.
- In Österreich beträgt die Gewährleistungsfrist bei Tieren sechs Wochen, in Deutschland zwei Jahre. Im Kaufvertrag kannst du vieles abweichend vereinbaren.
Welches Pferd passt zu mir, bevor ich mit der Suche beginne?
Die wichtigste Frage beim Pferdekauf stellst du dir selbst: Was willst du mit dem Pferd machen, und was kannst du? Ein Anfänger braucht ein erfahrenes, ruhiges Pferd mit solider Ausbildung, kein junges Talent. Ein Freizeitreiter, der viel ins Gelände will, sucht andere Eigenschaften als jemand, der Dressurprüfungen reiten möchte. Für Kinder gilt das besonders: Ein Pferd oder Pony für Kinder muss gelassen, gut erzogen und an Kinder gewöhnt sein.
Schreib dir vor der Suche auf, welche Punkte dir wichtig sind: Größe, Alter, Ausbildungsstand, Temperament, Haltungsform und Budget. Pferderassen geben eine erste Orientierung, entscheidend ist aber das einzelne Pferd. Eine ausführliche Auswahlhilfe findest du im Ratgeber Welches Pferd passt zu mir?. Ausführliche Rasseporträts findest du zum Haflinger, zum Noriker, zum Lipizzaner, zum Friesen und zum Shetlandpony.
Plane auch die Zeit nach dem Kauf. Kläre, in welchem Stall dein Pferd stehen wird, wer es versorgt, wenn du verhindert bist, und wie hoch die monatlichen Kosten sind. Einen Überblick über die laufenden Ausgaben gibt der Ratgeber Was kostet ein Pferd?.
Wo finde ich ein passendes Pferd und wie erkenne ich unseriöse Angebote?
Pferde werden über Online-Marktplätze, Kleinanzeigen, Züchter, Händler, Reitställe, Zuchtverbände und Auktionen verkauft. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile. Bei Zuchtverbänden und Auktionen sind Abstammung und Zuchtbuchdaten geprüft. Bei privaten Verkäufern erfährst du oft mehr über den Alltag des Pferdes. Händler bieten eine große Auswahl, für sie gelten in beiden Ländern strengere Gewährleistungsregeln als für Privatverkäufer.
Diese Warnzeichen sprechen für Vorsicht:
- Der Preis liegt deutlich unter vergleichbaren Angeboten, ohne nachvollziehbaren Grund.
- Der Verkäufer drängt auf eine schnelle Entscheidung oder eine Anzahlung vor der Besichtigung.
- Es gibt keinen Equidenpass, oder Name, Alter und Abzeichen im Pass passen nicht zum Pferd.
- Eine Ankaufsuntersuchung soll nicht möglich sein oder nur beim Tierarzt des Verkäufers.
- Das Pferd steht bei der Besichtigung schon fertig gesattelt und abgeritten bereit.
Der Equidenpass ist das wichtigste Dokument. Er enthält Identität, Abzeichen, Transpondernummer, Impfungen und den Status zur Schlachttierverwendung. Prüfe, ob der Chip mit der Nummer im Pass übereinstimmt.

Wie läuft ein sinnvoller Proberitt ab?
Ein einzelner kurzer Proberitt reicht selten. Vereinbare mindestens zwei Termine, wenn möglich an unterschiedlichen Tagen. Bitte den Verkäufer, das Pferd zuerst selbst zu reiten, damit du siehst, wie es mit einer vertrauten Person geht. Danach reitest du in allen Gangarten, auf beiden Händen und, wenn es zu deinem Ziel passt, auch im Gelände oder über kleine Sprünge.
Achte nicht nur auf das Reiten. Schau dir an, wie sich das Pferd beim Holen von der Koppel, beim Putzen, Satteln, Hufe geben, in der Box und beim Verladen verhält. Gerade diese alltäglichen Situationen zeigen, ob ihr zusammenpasst. Wie du ein Pferd stressfrei verladen trainierst, steht im Ratgeber Pferd verladen.
Bring wenn möglich eine erfahrene Person mit, zum Beispiel deinen Reitlehrer. Frag den Verkäufer gezielt nach dem Alltag: Wie wird das Pferd gehalten und gefüttert? Welche Krankheiten, Lahmheiten, Koliken oder Operationen gab es? Bekommt es Medikamente oder Zusatzfutter? Warum wird es verkauft? Notiere die Antworten, sie können später für den Kaufvertrag wichtig sein.
Kläre vor dem Proberitt auch die Haftung. Als Reiter auf einem fremden Pferd bist du nicht automatisch versichert. Frag, ob der Verkäufer eine Pferdehaftpflicht hat, und prüfe deine eigene Unfallversicherung.
Was ist eine Ankaufsuntersuchung und welchen Umfang brauche ich?
Die Ankaufsuntersuchung, kurz AKU, ist eine tierärztliche Untersuchung des Pferdes vor dem Kauf. Sie hält den Gesundheitszustand am Tag der Untersuchung fest. Sie ist keine Garantie, dass das Pferd gesund bleibt, und sie kann nicht jede Erkrankung erkennen. Den Auftrag erteilst in der Regel du als Käufer. Wähle einen Tierarzt, der unabhängig vom Verkäufer ist und Erfahrung mit Pferden hat.
Die Begriffe kleine und große AKU sind umgangssprachlich und nicht offiziell festgelegt. Gemeint ist meist Folgendes: Die klinische Untersuchung umfasst Allgemeinzustand, Herz, Lunge, Augen, Maul und Zähne, Haut und den Bewegungsapparat mit Vorführen auf hartem und weichem Boden, an der Longe und mit Beugeproben. Werden zusätzlich Röntgenaufnahmen gemacht, spricht man oft von großer AKU. Weitere mögliche Bausteine sind eine Endoskopie der oberen Atemwege, eine Ultraschalluntersuchung des Herzens oder eine Blutprobe, die auf schmerzstillende oder beruhigende Medikamente untersucht werden kann.
Für die Röntgenuntersuchung gilt in Deutschland der Röntgen-Leitfaden 2018 der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM). Er umfasst 18 Standardaufnahmen der Vorder- und Hintergliedmaßen und gilt für lahmfreie, warmblütige Reitpferde ab drei Jahren. Der Leitfaden betont, dass die sorgfältige klinische Untersuchung die wichtigste Grundlage ist und das Röntgen nur einen kleinen Ausschnitt zeigt. Seit 2018 werden Befunde nicht mehr in Röntgenklassen eingeteilt, sondern als ohne besonderen Befund oder als Abweichung mit bekanntem oder unbekanntem Risiko beschrieben. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein Röntgenbefund für sich allein in der Regel noch kein Mangel ist.
Wie die AKU im Detail abläuft und welche Befunde häufig vorkommen, erklärt der Ratgeber Ankaufsuntersuchung beim Pferd. Eine Pferdepraxis in deiner Nähe findest du über die Tierarztsuche.

Was gehört in einen Kaufvertrag für ein Pferd?
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Pferdekauf die beste Sicherheit für Käufer und Verkäufer. Mündliche Vereinbarungen sind zwar ebenfalls wirksam, im Streit lässt sich ihr Inhalt aber schwer beweisen. Muster findest du bei Zuchtverbänden, Reiterverbänden und Versicherern. Prüfe jedes Muster, bevor du es verwendest, und passe es an deinen Kauf an.
Diese Punkte sollte der Kaufvertrag enthalten:
- Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer, Angabe, ob der Verkäufer privat oder als Unternehmer verkauft
- Name, Geburtsjahr, Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Lebensnummer (UELN) und Transpondernummer des Pferdes
- Kaufpreis, Zahlungsweise und Datum der Übergabe
- Vereinbarte Beschaffenheit und Verwendungszweck, etwa „als Freizeitpferd für Geländeritte geeignet“
- Angaben des Verkäufers zu Vorerkrankungen, Operationen, Medikamenten und Untugenden wie Koppen oder Weben
- Bezug auf die Ankaufsuntersuchung und ihr Datum
- Regelungen zur Gewährleistung: Ausschluss, Verkürzung oder Verlängerung
- Mitverkauftes Zubehör wie Sattel, Trense oder Decken
- Übergabe des Equidenpasses und weiterer Unterlagen
Je genauer die vereinbarte Beschaffenheit beschrieben ist, desto klarer ist später, ob ein Mangel vorliegt. Der Bundesgerichtshof hat in derselben Entscheidung von 2017 festgehalten, dass ein Käufer ohne besondere Vereinbarung nicht erwarten kann, dass ein Pferd der physiologischen Idealnorm entspricht. Wer bestimmte Eigenschaften braucht, sollte sie deshalb ausdrücklich im Vertrag festhalten.
Welche Gewährleistung gilt beim Pferdekauf in Österreich?
In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Gewährleistung beim Pferdekauf. Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), das seit 2022 beim Kauf von Waren eine längere Vermutungsfrist vorsieht, gilt laut Paragraf eins Absatz zwei VGG ausdrücklich nicht für den Kauf lebender Tiere.
Die wichtigsten Unterschiede zum Kauf anderer Sachen:
Kurze Gewährleistungsfrist: Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei Viehmängeln, also Mängeln von Tieren, beträgt sie laut § 933 Absatz zwei ABGB nur sechs Wochen. Die Rechte daraus verjähren drei Monate nach Ablauf der Frist. Zeigst du den Mangel innerhalb dieser Zeit an, kannst du ihn gegen eine noch offene Kaufpreisforderung weiterhin einwenden.
Besondere Vermutungsfristen: Grundsätzlich wird nach § 924 ABGB vermutet, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, wenn er innerhalb von sechs Monaten hervorkommt. Für Tiere regelt § 925 ABGB in Verbindung mit einer eigenen Verordnung über Vermutungsfristen bei Tiermängeln (BGBl. Nr. 472/1972) spezielle Fristen. Für Pferde nennt sie sechs Mängel:
| Mangel beim Pferd | Vermutungsfrist |
|---|---|
| Dämpfigkeit (chronische Atemwegserkrankung) | 14 Tage |
| Dummkoller (Gehirnerkrankung mit Verhaltensstörung) | 14 Tage |
| Aufsetzkoppen | 14 Tage |
| Freikoppen | 7 Tage |
| Kehlkopfpfeifen | 7 Tage |
| Innere Augenentzündung (Mondblindheit) | 7 Tage |
Kommt einer dieser Mängel innerhalb der Frist hervor, wird vermutet, dass das Pferd schon bei der Übergabe krank war. Die sechswöchige Gewährleistungsfrist beginnt bei diesen Mängeln erst nach Ablauf der Vermutungsfrist. Wie die allgemeine Sechsmonatsvermutung des § 924 ABGB bei anderen Mängeln eines Pferdes greift, ist im Streitfall eine Frage für einen auf Pferderecht spezialisierten Anwalt.
Abweichende Vereinbarungen: Laut § 933 Absatz vier ABGB können Käufer und Verkäufer die Fristen verkürzen oder verlängern. Für dich als Käufer kann es sinnvoll sein, im Vertrag eine längere Gewährleistungsfrist zu vereinbaren. Kaufst du als Verbraucher von einem Unternehmer, etwa einem Händler, dürfen deine Gewährleistungsrechte vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (Paragraf neun Konsumentenschutzgesetz). Zwischen Privatpersonen ist ein Verzicht auf die Gewährleistung dagegen grundsätzlich möglich (§ 929 ABGB). Wer durch List zum Kauf veranlasst wurde, etwa weil der Verkäufer eine Krankheit bewusst verschwiegen hat, ist an den Vertrag nach § 870 ABGB nicht gebunden. Offensichtliche Mängel, die du beim Kauf sehen konntest, sind nach § 928 ABGB von der Gewährleistung ausgenommen, außer sie wurden arglistig verschwiegen.

Welche Gewährleistung gilt beim Pferdekauf in Deutschland?
In Deutschland sind Tiere laut § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen, auf sie werden die Vorschriften für Sachen aber entsprechend angewendet. Für den Pferdekauf gilt daher das allgemeine Kaufrecht.
Gewährleistungsfrist: Ansprüche wegen eines Mangels verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung des Pferdes. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die längere regelmäßige Verjährung.
Beweislastumkehr beim Kauf vom Unternehmer: Kaufst du als Verbraucher von einem Unternehmer, wird nach § 477 BGB vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag, wenn er sich innerhalb einer bestimmten Zeit zeigt. Beim Kauf eines lebenden Tieres beträgt diese Frist sechs Monate, bei anderen Waren ein Jahr. Ob der Verkäufer Unternehmer ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein Reitlehrer, der ein privat ausgebildetes Pferd verkauft, ohne besondere Umstände nicht als Unternehmer gilt.
Verkürzung und Ausschluss: Ein Unternehmer darf gegenüber Verbrauchern die Verjährung bei gebrauchten Sachen nach § 476 Absatz zwei BGB höchstens auf ein Jahr verkürzen, und nur, wenn er dich vorher eigens darauf hinweist und es im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Darauf kann sich der Verkäufer nach § 444 BGB aber nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Eigenschaft übernommen hat.
| Punkt | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Gewährleistungsfrist Tier | 6 Wochen (§ 933 Abs. 2 ABGB) | 2 Jahre (§ 438 BGB) |
| Vermutung Mangel bei Übergabe | Sonderfristen 7 bis 14 Tage für sechs Pferdemängel (VO 472/1972), sonst § 924 ABGB | 6 Monate beim Kauf vom Unternehmer (§ 477 BGB) |
| Ausschluss zwischen Privaten | grundsätzlich möglich | möglich, nicht bei Arglist oder Garantie (§ 444 BGB) |
| Unternehmer an Verbraucher | kein Ausschluss vor Kenntnis des Mangels (§ 9 KSchG) | Verkürzung höchstens auf 1 Jahr bei gebrauchten Sachen (§ 476 BGB) |
Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem Streit um einen Mangel lohnt sich früh der Kontakt zu einem Anwalt mit Erfahrung im Pferderecht, weil die Fristen kurz sind.
Was sollte ich direkt nach dem Kauf erledigen?
Mit der Übergabe geht in der Regel das Risiko auf dich über. Lass dir den Equidenpass aushändigen und kläre, welche Meldungen beim Halterwechsel in deinem Land und Bundesland nötig sind. Schließe vor dem Transport eine Pferdehaftpflicht ab, denn als Halter haftest du für Schäden, die dein Pferd verursacht. Ob zusätzlich eine Kranken- oder OP-Versicherung sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber zur Pferdeversicherung.
Gib deinem Pferd im neuen Stall Zeit zum Eingewöhnen. Stelle das Futter langsam um und beginne mit leichter Arbeit. Ein Termin beim Tierarzt deiner Wahl in den ersten Wochen hilft, Impfungen, Entwurmung und Zähne auf den neuen Stand zu bringen.
Was kostet die Ankaufsuntersuchung beim Pferd?
In Deutschland richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 15. August 2022, geändert am 15. März 2023). Eine eigene Gebührenposition für die Ankaufsuntersuchung gibt es nicht. Der Tierarzt rechnet die einzelnen Leistungen ab und darf je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Wert des Pferdes den einfachen bis dreifachen Satz verlangen. Eine typische Herleitung sieht so aus:
| GOT-Nummer | Leistung | einfacher Satz | dreifacher Satz |
|---|---|---|---|
| 4 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd | 30,78 € | 92,34 € |
| 835 | Orthopädische Untersuchung, eingehend, Pferd | 138,00 € | 414,00 € |
| 89 | Gutachten oder Protokoll, je angefangene 15 Minuten (Beispiel: 30 Minuten) | 60,96 € | 182,88 € |
| Zwischensumme klinische Untersuchung | 229,74 € | 689,22 € | |
| 166 | 1. und 2. Röntgenaufnahme, je 26,53 € | 53,06 € | 159,18 € |
| 167 | 3. bis 18. Röntgenaufnahme, je 18,03 € | 288,48 € | 865,44 € |
| 168 | Aufschlag ambulantes Röntgen, je Besuch | 30,78 € | 92,34 € |
| Zwischensumme Röntgen nach Leitfaden | 372,32 € | 1.116,96 € | |
| 160 | Endoskopie der oberen Atemwege, Pferd (optional) | 76,96 € | 230,88 € |
| 627 | Blutprobenentnahme (optional) | 10,26 € | 30,78 € |
Dazu kommen Wegegeld nach Paragraf zehn GOT (3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro), Laborkosten für eine Medikamentenuntersuchung und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Eine klinische Untersuchung mit 18 Röntgenaufnahmen liegt damit im einfachen Satz bei rund 600 Euro netto, im dreifachen Satz bei rund 1.800 Euro netto, ohne Anfahrt und Labor.
In Österreich gibt es keine verbindliche Gebührenordnung für Tierärzte. Lass dir vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, der diese Punkte enthält: klinische Untersuchung mit Beugeproben und Longe, Anzahl der Röntgenaufnahmen, Endoskopie, Blutprobe und Laboruntersuchung, Protokoll, Anfahrt und Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Quellen
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Österreich, §§ 870, 922, 924, 925, 928, 929, 933, Fassung vom 9.10.2026. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622
Verordnung über die Vermutungsfristen bei Tiermängeln, BGBl. Nr. 472/1972, Fassung vom 9.10.2026. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002220
Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) Österreich, § 1, BGBl. I Nr. 175/2021, Fassung vom 9.10.2026. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011654
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Österreich, § 9, Fassung vom 9.10.2026. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 90a, 438, 444, 476, 477, Stand 9.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2017, Az. VIII ZR 32/16.
Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM): Röntgen-Leitfaden (2018). Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes, in Kraft seit 1.1.2018. https://www.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/dokumente/GPM-Roentgen-Leitfaden-2018-10_2019-1.pdf
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15.8.2022, geändert am 15.3.2023, §§ 2, 10 und Anlage. https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/
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