Fundtier: Katze oder Hund gefunden, was jetzt?
Hol dir deinen persönlichen Bereich mit gespeicherten Beiträgen, Empfehlungen und Tierarzt-Terminen.
Mein go4vet kostenlos starten
Wenn du eine Katze gefunden hast, die verloren wirkt, oder dir ein Hund ohne Halter begegnet, ist die wichtigste Frage: Hat das Tier ein Zuhause? Viele Katzen sind Freigänger, die tagsüber unterwegs sind, und gar nicht verloren. Ein verletztes Tier braucht dagegen sofort Hilfe, und ein entlaufener Hund wird meist schon gesucht.
Rechtlich gilt ein entlaufenes Haustier in Österreich und Deutschland als Fundsache. Du darfst es also nicht einfach behalten, sondern musst den Fund melden. Hier findest du, was du sofort tun solltest, wo du das Tier meldest und wer die Kosten trägt. Rechtsstand: 9. Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ist das Tier verletzt oder krank, bring es zuerst zum Tierarzt oder ruf den Notdienst. Sag dort gleich, dass es ein Fundtier ist.
- Lass den Mikrochip beim Tierarzt oder im Tierheim auslesen. Über Heimtierdatenbank, TASSO oder FINDEFIX lässt sich der Halter oft schnell finden.
- Melde den Fund: in Österreich bei Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Tierheim, in Wien beim Fundservice, in Deutschland bei Fundbüro oder Ordnungsamt und dem örtlichen Tierheim.
- Behalten darfst du ein Fundtier erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und, je nach Bundesland, nur mit Freigabe der Behörde.
Was soll ich sofort tun, wenn ich eine Katze oder einen Hund gefunden habe?
Schau dir das Tier zuerst aus etwas Abstand an. Eine gepflegte, gut genährte Katze, die entspannt durch deinen Garten streift, ist meist eine Nachbarskatze im Freigang. Manchmal suchen solche Katzen nur die Nähe von Menschen und gehen abends wieder nach Hause. Anders ist es bei einem Tier, das abgemagert, verletzt, verängstigt oder sehr jung ist, laut ruft oder dir tagelang folgt. Ein Hund ohne Begleitung auf der Straße ist fast immer entlaufen und wird vielleicht schon vermisst. Was Halter in so einem Fall tun, beschreibt der Ratgeber Hund entlaufen.
Damit du richtig reagierst, prüfe diese Punkte, bevor du handelst:
- Ist das Tier verletzt, humpelt es, blutet es oder atmet es schwer?
- Trägt es ein Halsband mit Marke, Telefonnummer oder Adresse?
- Hat ein Hund eine Hundemarke der Gemeinde?
- Ist das Tier zutraulich oder scheu? Scheue Katzen können verwilderte Streuner sein.
- Ist es eine Katzenmutter mit Jungen? Dann nimm die Kitten nicht sofort mit, sondern beobachte, ob die Mutter zurückkommt.
Sichere einen Hund an einer Leine oder einem Gürtel und bring ihn aus dem Verkehr. Eine zutrauliche Katze kannst du in eine Transportbox setzen oder vorsichtig auf den Arm nehmen. Biete etwas Wasser an, aber füttere nicht sofort Milch oder Essensreste, die Durchfall auslösen können. Fass verletzte oder ängstliche Tiere vorsichtig an, denn auch ein sonst friedliches Tier kann in Panik beißen oder kratzen.
Wann muss ich mit dem Fundtier sofort zum Tierarzt?
Sofort zum Tierarzt gehört ein Fundtier bei diesen Warnzeichen:
- sichtbare Wunden, Blutungen oder ein Bein, das nicht belastet wird
- Atemnot, offenes Maul beim Atmen bei Katzen
- Benommenheit, Krämpfe oder Unfähigkeit aufzustehen
- Verdacht auf einen Verkehrsunfall, auch ohne äußere Verletzung
- sehr junge Kitten ohne Mutter, die kalt oder schwach sind
Außerhalb der Öffnungszeiten findest du Hilfe über den Notdienst, sonst über die Tierarztsuche. Sag schon am Telefon, dass es sich um ein Fundtier handelt. In Oberösterreich hat das Land laut Tierschutzombudsstelle eine Regelung mit Tierärzten, die verletzte Fundtiere versorgen. In Deutschland klärst du am besten mit dem Ordnungsamt oder Tierheim, ob die Gemeinde die Behandlung übernimmt, bevor größere Kosten entstehen. Bei Wunden heißt es nicht abwarten, ob sie von selbst heilen: Bisswunden bei Katzen entzünden sich leicht und brauchen tierärztliche Versorgung.

Wie finde ich den Besitzer über den Mikrochip?
Die meisten Hunde und viele Katzen tragen einen Mikrochip unter der Haut, meist an der linken Halsseite. Ihn kann jeder Tierarzt und jedes Tierheim mit einem Lesegerät auslesen. Die Chipnummer allein verrät aber noch keinen Halter. Erst die Registrierung in einer Datenbank verbindet die Nummer mit Name und Telefonnummer.
Österreich: Hunde müssen gechippt und in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums registriert sein, bei Katzen gilt das bisher nur für Zuchtkatzen. Behörden, Tierheime und Tierärzte nutzen die Datenbank, um ein gefundenes Tier zuzuordnen. Viele Katzenhalter registrieren ihre Tiere freiwillig zusätzlich bei privaten Registern. Die Stadt Wien weist darauf hin, dass gefundene Katzen oft gechippt, aber nicht registriert sind, und der Halter dann nicht verständigt werden kann.
Deutschland: Es gibt bisher kein staatliches Pflichtregister für alle Hunde und Katzen. Die großen Haustierregister sind TASSO und FINDEFIX, das Register des Deutschen Tierschutzbundes. Beide sind für Halter kostenlos. Bei TASSO kannst du eine Chipnummer online abfragen, die Notruf-Hotline ist rund um die Uhr unter +49 6190 937300 erreichbar. Schau außerdem in die Vermisstenmeldungen beider Register und in lokale Gruppen, denn viele Halter von entlaufenen Tieren suchen dort zuerst. Mehr zur Kennzeichnung steht in den Ratgebern Mikrochip bei der Katze und Mikrochip-Pflicht für Hunde.
Wo melde ich eine gefundene Katze oder einen gefundenen Hund in Österreich?
Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 388 ff. ABGB zum Fund. Der Finder muss den Fund unverzüglich der Fundbehörde anzeigen, das ist in der Regel die Gemeinde, und alle Umstände angeben, die helfen, den Halter zu finden. Für Tiere gilt zusätzlich das Tierschutzgesetz: Die Behörde muss entlaufene und ausgesetzte Tiere an geeignete Verwahrer wie Tierheime übergeben und gefundene Tiere öffentlich bekanntmachen.
So läuft es je nach Bundesland in der Praxis:
| Bundesland | Erste Anlaufstelle | Veröffentlichung |
|---|---|---|
| Wien | Fundservice für Haustiere, 01/4000-8060, täglich 0 bis 24 Uhr; die Stadt organisiert die Abholung | Fundtierliste der MA 60 auf wien.gv.at |
| Niederösterreich | Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde oder regionales Tierheim | NÖ Fundtier-Homepage |
| Oberösterreich | Tierheim (Partnerorganisationen des Landes), verletzte Tiere zum Tierarzt | Tierschutzportal des Landes OÖ |
| übrige Bundesländer | Gemeindeamt, Bezirksverwaltungsbehörde oder nächstes Tierheim | je nach Land und Tierheim |
Das Behalten ist streng geregelt. Laut Tierschutzgesetz kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden, wenn sich innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung niemand meldet. Das Land Niederösterreich schreibt dazu: Wer ein Fundtier selbst weiter versorgen möchte, darf das nur nach Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde, Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung und schriftlicher Freigabe durch den Amtstierarzt. Sonst ist es eine gesetzeswidrige Aneignung von fremdem Eigentum.

Wo melde ich eine gefundene Katze oder einen gefundenen Hund in Deutschland?
In Deutschland gelten die Paragrafen 965 ff. BGB. Tiere sind zwar keine Sachen, die Vorschriften für Sachen gelten aber entsprechend. Kennst du den Halter nicht, musst du den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen, also dem Fundbüro oder Ordnungsamt deiner Gemeinde. Du bist zur Verwahrung verpflichtet und darfst das Tier bei der Behörde abliefern, auf Anordnung musst du es sogar.
In der Praxis haben die meisten Gemeinden Verträge mit dem örtlichen Tierheim. Das Fundbüro nimmt deine Meldung auf und sagt dir, ob du das Tier selbst ins Tierheim bringst oder ob es abgeholt wird. Informiere zusätzlich TASSO und FINDEFIX, damit der Halter dich findet, falls er dort sucht.
Das Eigentum erwirbst du in Deutschland frühestens sechs Monate nach der Anzeige bei der Behörde, wenn sich bis dahin kein Berechtigter gemeldet hat. Wer den Fund verschweigt, erwirbt kein Eigentum und verliert den Anspruch auf Finderlohn.
Darf ich eine zugelaufene Katze behalten oder füttern?
Nicht ohne Weiteres. Diese Frage stellen sich einige Finder, wenn ihnen eine Katze zugelaufen ist und sie sich schnell an das Tier gewöhnen. Eine Katze, die dir zuläuft und bei dir bleiben will, kann trotzdem jemandem gehören. Füttere eine fremde Freigängerkatze nicht regelmäßig, sonst gewöhnst du sie von ihrem Zuhause weg. Ein einfacher Trick: Leg der Katze ein leichtes Papierhalsband mit deiner Telefonnummer und der Frage „Gehöre ich jemandem?“ an. Meldet sich ein Halter, ist die Sache geklärt.
Wirkt die Katze dagegen verwahrlost, mager oder krank und bleibt über Tage, melde sie als Fundtier. Auch ausgesetzt wirkende Tiere, etwa in einem Karton, gehören gemeldet, denn Aussetzen ist in beiden Ländern verboten. Lass den Chip beim Tierarzt auslesen und warte die Fristen ab. Tierheime bringen Fundkatzen, die niemand abholt, nach Ablauf der Fristen in die Vermittlung. Wenn du sie nach Ablauf behalten darfst, gehören eine Untersuchung, Entwurmung und die Kastration dazu, denn in Österreich müssen Katzen mit Freigang kastriert sein. Für den Freigang im neuen Zuhause hilft der Ratgeber Katze an Freigang gewöhnen. Möchtest du einem Tier dauerhaft ein Zuhause geben, ohne auf einen Fund zu warten, kannst du auch adoptieren: Ein Hund aus dem Tierheim oder eine Katze aus dem Tierschutz bekommt so ein neues Leben.

Was tue ich, wenn ich ein totes Tier finde?
Auch für den Halter eines toten Tieres ist Gewissheit wichtig. Fasse das Tier nur mit Handschuhen an. Bitte einen Tierarzt, den Chip auszulesen, oder melde den Fund bei der Gemeinde, in Deutschland zusätzlich bei TASSO. In Wien veröffentlicht der Tierservice der ebs.wien tot aufgefundene Tiere. Liegt das Tier auf einer Straße, informiere bei Gefahr für den Verkehr die Polizei.
Was kostet ein Fundtier und wer zahlt?
Für dich als Finder gilt: Du sollst durch deine Hilfe keinen Nachteil haben, aber nicht jede Ausgabe wird automatisch ersetzt.
Österreich: Der Finder hat gegenüber dem Halter Anspruch auf Ersatz notwendiger und zweckmäßiger Aufwendungen und auf Finderlohn (Paragraf 392 ABGB). Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Sachen zehn Prozent des Wertes, bei einem Tier, dessen Wiedererlangung für den Halter von erheblicher Bedeutung ist, wird er nach billigem Ermessen festgelegt. Solange ein Tier in der Obhut der Behörde ist, wird es auf Kosten und Gefahr des Halters gehalten. Meldet sich kein Halter, trägt die Verwahrung das Land über Verträge mit den Tierheimen. Eine verbindliche Gebührenordnung für Tierärzte gibt es nicht, frag deshalb vor einer Behandlung nach den Kosten und ob die Behörde sie übernimmt.
Deutschland: Der Finder kann vom Halter Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen, etwa für Futter oder Tierarzt (Paragraf 970 BGB). Der Finderlohn beträgt bei Tieren drei Prozent des Wertes (Paragraf 971 BGB). Die Kosten der Unterbringung im Tierheim trägt nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Gemeinde des Fundorts, wenn sie die Verwahrung veranlasst. Wie lange und in welcher Höhe Gemeinden zahlen, ist aber nicht einheitlich geregelt. Tierärzte rechnen nach der GOT ab: Das Ablesen eines Chips (GOT-Nr. 240) kostet zum einfachen Satz 4,59 Euro netto, bis zum dreifachen Satz 13,77 Euro. Richtwerte für Behandlungen findest du unter Tierarztkosten Katze. Melde den Fund deshalb immer zuerst bei der Behörde, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Quellen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), §§ 388 bis 395, RIS, Fassung vom 09.10.2026
Tierschutzgesetz Österreich, § 30, RIS, Fassung vom 09.10.2026
Stadt Wien: Fundservice für Haustiere, Stand 20.04.2026
Land Niederösterreich: Suchen und Finden von Haustieren, abgerufen 09.10.2026
Tierschutzombudsstelle Oberösterreich: Fundtieren und Streunern helfen, Volksblatt 12.08.2023
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 90a, 965 bis 973, gesetze-im-internet.de
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Anlage, Nr. 240
Hol dir deinen persönlichen Bereich mit gespeicherten Beiträgen, Empfehlungen und Tierarzt-Terminen.
Mein go4vet kostenlos starten